Häufig gestellte Fragen

1

Was muss ich zu meinem ersten Zahnarztbesuch mitbringen?

Bitte Ihre Versichertenkarte, aktuelle Röntgenaufnahmen, einen Medikamentenplan und Arztbrief, so vorhanden. Wenn Sie ca. 15 min. vor dem eigentlichen Termin bereits da sein könnten um vorab schon Ihren Anamnesebogen auszufüllen würde uns das die Arbeit natürlich sehr erleichtern.
2

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Erstuntersuchung fallen keine Extra-kosten an, ebenso nicht für eventuell notwendige Röntgenaufnahmen – so Sie regulär versichert sind, egal ob privat oder gesetzlich
So Kosten für Sie anfallen werden Sie vorab darüber aufgeklärt.
3

Was bezahlt meine gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Rahmen eines Leistungskataloges; nicht alle gängigen Behandlungen werden davon erfasst. Wenn für Sie Kosten anfallen werden Sie vorab aufgeklärt – auch über die etwaige Höhe der Kosten.
4

Muss ich eventuell anfallende Kosten sofort bezahlen?

Sollten Kosten für Sie anfallen bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt; diese müssen Sie nicht sofort bezahlen – wir arbeiten mit einem „Factoring Unternehmen“ (ABZ) zusammen, das für uns die Rechnung erstellt und dabei in der Regel 4 Wochen Zahlungsziel gewährt. So können Sie die Rechnung vorab bei Ihrer Zahnzusatzversicherung oder privaten Krankenversicherung einreichen.
Auch räumt das ABZ Teilzahlungen ein, so dass Sie den Betrag auf mehrere Monate verteilt bezahlen können – so sind auch umfangreichere Behandlungen finanziell stemmbar.
5

Muss ich meine Krankenkasse über eine anstehende Behandlung vorab informieren?


Eine Schmerzbehandlung muss ebensowenig vorher bei Ihrer Krankenversicherung angemeldet wie zahnerhaltende Massnahmen oder zwingend notwendige Behandlungen. Ansonsten gilt, dass größere Behandlungen vorher gründlich geplant werden sollten, ein entsprechender Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag erstellt werden sollte und dieser wird dann bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht.
So wissen Sie auch vorab was Ihre Krankenkasse bezahlt bzw. erstattet und was Sie ggf. selbst bezahlen müssen.